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Ich habe mich bereits 1995 auf Familienrecht spezialisiert, um eine qualifizierte Vertretung auf diesem Rechtsgebiet zu gewährleisten. Zudem ist mir die Unterstützung von Menschen in den damit einhergehenden Krisensituationen wichtig.
Zum Familienrecht zählen insbesondere folgende Bereiche:
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Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts (seit 1995) und den zusätzlichen Qualifikationen als „Fachanwältin für Familienrecht" (seit 2001) und „Mediatorin" für Familienkonflikte können Sie sich auf ein hohes Fachwissen und kompetente Vertretung verlassen.
Aus Respekt vor jeder Ehe und Partnerschaft verfolge ich das Ziel, außergerichtliche Lösungen anzustreben, sofern dies von der Mandantin / dem Mandanten gewünscht wird und rechtlich möglich ist.
Außergerichtliche Regelungen können in Eheverträgen bzw. Trennungs-
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Es gibt aber auch Situationen, in denen ein gerichtliches Verfahren notwendig ist. In diesem Fall übernehme ich es, für Sie Anträge und weitere Schriftsätze bei Gericht einzureichen und Ihre rechtlichen Interessen vor Gericht zu vertreten.
Sollten Sie als Paar in einer Trennungs-